Die Schweiz importiert 96 Prozent ihres Bedarfs an Fischerzeugnissen. Dieser hat einen Wert von jährlich 588 Mio. USD. In den letzten zehn Jahren hat der Bund zwei wichtige Bestimmungen zu Meeresprodukten erlassen und ist damit dem Beispiel der EU gefolgt: Zum einen wurde ein Bundesgesetz zu den gefährdeten Tier- und Pflanzenarten verabschiedet, die in der Konvention über den internationalen Handel mit gefährdeten Tier- und Pflanzenarten (CITES) aufgeführt sind. Zum andern wurde eine Verordnung erlassen, die Importe aus illegaler, unregulierter und nicht gemeldeter Fischerei (IUU) verbietet. Über diese beiden gesetzgeberischen Instrumente hinaus schreibt der Staat keine Handelsbeschränkungen für Meereserzeugnisse vor – zumindest nicht, was explizite Nachhaltigkeitskriterien betrifft.
Angesichts der Komplexität der Fischerei und der vielfältigen Verbindungen zwischen ihren ökologischen und sozio-ökonomischen Auswirkungen reichen die bestehenden gesetzlichen und politischen Massnahmen jedoch nicht aus, um eine nachhaltige Fischereiproduktion sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene zu unterstützen. Diese Lücke gilt es zu schliessen, damit vor allem die Regierungen des globalen Nordens ihre verfassungsmässigen und internationalen Verpflichtungen zur nachhaltigen Entwicklung und zu den allgemeinen Menschenrechten erfüllen können.
Soziale Dimension der Nachhaltigkeit einbeziehen
Um sicherzustellen, dass der globale Handel mit Meerfischen die Vorteile maximiert und die negativen Auswirkungen entlang der gesamten Lieferkette minimiert, ist es entscheidend, dass sowohl ökologische als auch soziale Nachhaltigkeitsindikatoren – allen voran der Einbezug von Arbeitnehmenden, Gleichberechtigung und Fairness – bei entsprechenden Handelsmassnahmen, nationalen Vorschriften und Initiativen des öffentlichen Sektors berücksichtigt werden.